Fachwissen Zoll - Ursprung / Präferenzen
Zwischen der EU und einer Reihe von Drittländern bestehen
diverse Abkommen, die sich auf den Warenverkehr beziehen und häufig
den Ursprung einer Ware betreffen.
Hierbei ist zu unterscheiden in:
- nicht präferenziellen Ursprung einer Ware oder
- präferenziellen Ursprung einer Ware
Der Warenursprung kann bedeutend sein für die Höhe der
Abgabenbelastung und für die Anwendung anderer Maßnahmen, die Ware
betreffend.
Das Präferenzrecht kann man als eine Art von Vorzugsbehandlung
ansehen, die Auswirkung hat auf die Höhe der anzuwendenden
Zollsätze. Es kann zu ermäßigten Zollsätzen oder sogar zur
Zollfreiheit bei der Abfertigung führen.
Ob eine Ware präferenzberechtigt ist, richtet sich nach dem
konkreten Abkommen (EU-Exportland) und den darin festgelegten
Kriterien.
Mit welchen Ländern entsprechende Abkommen geschlossen wurden,
erfahren Sie hier: http://www.wup.zoll.de/wup_online/uebersichten.php
Als Nachweis der Ursprungseigenschaft dienen offizielle
Dokumente: