Fachwissen Zoll
Im Warenverkehr mit der Türkei findet die
Warenverkehrsbescheinigung A.TR Anwendung, die grundsätzlich zur
Zollfreiheit bei der Abgabenerhebung führt.
Eine Ausstellung der WVB A.TR ist nur für Waren des
zollrechtlich freien Verkehrs möglich, d.h. entweder für Waren, die
in der EU hergestellt wurden bzw. für Waren, die aus einem
Drittland unter Zahlung der Einfuhrabgaben eingeführt wurden.
Weitere Notwendigkeit ist die direkte Beförderung der Ware aus
dem Mitgliedstaat der Gemeinschaft in die Türkei oder
umgekehrt.