Fachwissen Zoll
Das Ausstellen z.B. einer EUR.1 ist zugleich immer mit der Fahrt
zum Zollamt verbunden, denn diese muss durch die Zollstelle geprüft
und bestätigt werden.
Um auch hier eine möglichst weitgehende Vereinfachung zu
schaffen, gibt es die Möglichkeit der Antragstellung zum
"Ermächtigten Ausführer".
Als Ermächtigter Ausführer dürfen Sie: