Fachwissen Zoll

Der Vordruck EUR.1. muss Ihrem Zollamt vollständig ausgefüllt vorliegen.
Voraussetzung für die Abgabe einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist, dass die Ware Ursprungsware der Gemeinschaft ist und die Voraussetzungen des jeweiligen Abkommens erfüllt sind.

Die Prüfung der Ursprungseigenschaft einer Ware umfasst viele, oft komplizierte Schritte.

Im Einzelnen muss geprüft werden, ob die Ware:

  • vollständig in einem Land gewonnen oder hergestellt wurde

  • eine ausreichende Be- oder Verarbeitung erfolgte

  • Minimalbehandlung

  • Territoriale Kontinuität

 

Zur Prüfung der Ursprungskriterien Ihrer Ware nutzen Sie bitte folgenden Link:

http://www.wup.zoll.de/wup_online/liste_synopse.php

 

Sind Sie nicht der alleinige Hersteller der Ware sein, sondern beziehen Vorprodukte, so sollte der Ursprung dieser Vormaterialien mit Hilfe einer Lieferanteerklärung nach der VO (EG) Nr. 1207/2001 nachgewiesen werden. Ohne eine Lieferantenerklärung gelten auch in der EU hergestellte Waren als Vormaterialien ohne Ursprung und müssen demzufolge auch so bei der Ursprungsprüfung berücksichtigt werden.