Fachwissen Zoll
Der Vordruck EUR.1. muss Ihrem Zollamt vollständig ausgefüllt
vorliegen.
Voraussetzung für die Abgabe einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
ist, dass die Ware Ursprungsware der Gemeinschaft ist und die
Voraussetzungen des jeweiligen Abkommens erfüllt sind.
Die Prüfung der Ursprungseigenschaft einer Ware umfasst viele,
oft komplizierte Schritte.
Im Einzelnen muss geprüft werden, ob die Ware:
Zur Prüfung der Ursprungskriterien Ihrer Ware nutzen Sie bitte
folgenden Link:
http://www.wup.zoll.de/wup_online/liste_synopse.php
Sind Sie nicht der alleinige Hersteller der Ware sein, sondern
beziehen Vorprodukte, so sollte der Ursprung dieser Vormaterialien
mit Hilfe einer Lieferanteerklärung nach der VO (EG) Nr. 1207/2001
nachgewiesen werden. Ohne eine Lieferantenerklärung gelten auch in
der EU hergestellte Waren als Vormaterialien ohne Ursprung und
müssen demzufolge auch so bei der Ursprungsprüfung berücksichtigt
werden.