Fachwissen Zoll - Zugelassener Ausführer

Die Bewilligung Zugelassener Ausführer erleichtert und beschleunigt Ihre Zollabwicklung !

Reichen Sie den entsprechenden Antrag schnellstmöglich bei Ihrem HZA ein ! Die Zeit drängt - denn es muss je nach HZA mit entsprechender Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Vorteile des Zugelassenen Ausführers ggü. dem Normalverfahren:

  • Arbeiten Sie unabhängig von den Öffnungszeiten Ihres Zollamtes: Senden Sie Ihre Ausfuhranmeldung (AA) und erhalten Sie Ihr Ausfuhrbegleitdokument (Überlassung oder ABD) rund um die Uhr
  • Sie erhalten die Überlassung (im Rahmen Ihrer Bewilligung) binnen weniger Minuten nach dem Senden der korrekten AA
  • immer Gestellung außerhalb des Amtsplatzes an Ihren registrierten Verladeorten

 

Link zum Antrag:
IT-Antrag Zugelassener Ausführer (Vordruck 0850(IT))
Warenaufstellung zum Antrag auf Bewilligung ZA (0510/ZA)

 

Tipps zum Ausfüllen des Antrages:

 

Kapitel 7a - Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen

Geben Sie hier den Ort an, wo Sie Ihre Rechnungsunterlagen aufbewahren und dort wo Sie ProTeria.NET AES ausführen.

Bestimmungsländer

Tragen Sie hier alle Drittländer ein, in die Sie exportieren werden oder möchten.

  

Warenbezeichnung mit Warennummer

Listen Sie hier alle Waren auf, die Sie gedenken zu exportieren. Es reichen die ersten vier Ziffern der Warenummern aus !! Das erweitert Ihren Warenkreis und erspart Ihnen aufwändige Nachbewilligungen, sollten Warenummern einmal geändert werden. Verwenden Sie hierzu den Vordruck 0501/ZA !