Fachwissen Zoll - Zugelassener Ausführer
Die Bewilligung Zugelassener Ausführer erleichtert und
beschleunigt Ihre Zollabwicklung !
Reichen Sie den entsprechenden Antrag schnellstmöglich bei Ihrem
HZA ein ! Die Zeit drängt - denn es muss je nach HZA mit
entsprechender Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Vorteile des Zugelassenen Ausführers ggü. dem
Normalverfahren:
- Arbeiten Sie unabhängig von den Öffnungszeiten Ihres Zollamtes:
Senden Sie Ihre Ausfuhranmeldung (AA) und erhalten Sie Ihr
Ausfuhrbegleitdokument (Überlassung oder ABD) rund um die Uhr
- Sie erhalten die Überlassung (im Rahmen Ihrer Bewilligung)
binnen weniger Minuten nach dem Senden der korrekten AA
- immer Gestellung außerhalb des Amtsplatzes an Ihren
registrierten Verladeorten
Link zum Antrag:
IT-Antrag Zugelassener Ausführer (Vordruck
0850(IT))
Warenaufstellung zum Antrag auf
Bewilligung ZA (0510/ZA)
Tipps zum Ausfüllen des Antrages:
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Kapitel 7a - Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen
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Geben Sie hier den Ort an, wo Sie Ihre Rechnungsunterlagen
aufbewahren und dort wo Sie ProTeria.NET AES ausführen.
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Bestimmungsländer
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Tragen Sie hier alle Drittländer ein, in die
Sie exportieren werden oder möchten.
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Warenbezeichnung mit Warennummer
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Listen Sie hier alle Waren auf, die Sie
gedenken zu exportieren. Es reichen die ersten vier Ziffern der
Warenummern aus !! Das erweitert Ihren Warenkreis und erspart Ihnen
aufwändige Nachbewilligungen, sollten Warenummern einmal geändert
werden. Verwenden Sie hierzu den Vordruck 0501/ZA !
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