Fachwissen Zoll - ZWB / AEO
Der Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten:
Als "ZWB" erfüllen Sie ein wesentliches Element bei der
Beurteilung Ihrer besonderen Zuverlässigkeit und
Vertrauenswürdigkeit im Rahmen internationaler
Geschäftsbeziehungen.
Sie sind mit der Zertifizierung (Status) "ZWB" ein Glied in einer
sicheren Lieferkette ("supply chain").
Vorteile des ZWB:
- Erneute Prüfungen bei der Beantragung neuer zollrechtlicher
Vereinfachungen entfallen
- Geringere Datensatz bei der Abgabe von Vorabanmeldungen nach
Art. 30 A ZK-DVO (Pflicht ab 01.07. 2009)
- Geringere Prüfungshäufigkeit von Waren und Dokumenten bei Ein-
und Ausfuhren, bzw. vorrangige Prüfung bei entsprechender
Notwendigkeit
- Der Status "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" ist für Sie
ein Qualitätsmerkmal gegenüber Ihren Mitbewerbern
Antragsunterlagen:
Formen des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten"
- AEO - zollrechtliche Vereinfachungen
- leichterer Zugang zu anderen zollrechtlichen
Vereinfachungen
- weniger physische Zollkontrollen und
Unterlagenüberprüfungen
- vorrangige Abfertigung bei einer Kontrolle
- antragsgemäße Durchführung der Kontrollen an einem anderen Ort
als der Zollstelle
- AEO - Sicherheit
- Vorherige Unterrichtung über etwaige Warenkontrollen
- summarische Eingangs- bzw. Ausgangsmeldungen mit reduziertem
DatensatzVorherige Unterrichtung über etwaige Warenkontrollen
- weniger physische Zollkontrollen und Unterlagenprüfungen
- vorrangige Abfertigung bei Kontrollen
- antragsgemäße Durchführung der Kontrollen an einem anderen Ort
als der Zollstelle
- AEO - Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit
- Kombination beider Varianten und dadurch Nutzung aller
Vorteile
Der "ZWB" wird hinsichtlich seiner zollrelevanten Tätigkeiten
als zuverlässig anerkannt. Und das in der ganzen Europäischen
Gemeinschaft und demnächst auch auf internationaler Ebene.