ProTeria Zollsoftware
für
- elektronische Ausfuhranmeldung
Brexit: Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des EU-Binnenmarkts. Das bedeutet, ab 1. Januar 2021 sind für den Versand von Waren ab einem Warenwert von € 1.000,- nach Großbritannien (Nordirland ausgenommen) Ausfuhranmeldungen notwendig. - Exportdokumente
- Sanktionslistenprüfung