Hintergrundinformationen
Sanktionslistenprüfung
Rechtlicher Hintergründe
Die Europäische Gemeinschaft hat auf der Grundlage von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Diese Verordnungen gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar und sind, ohne dass nationale Umsetzungsmaßnahmen erforderlich wären, von allen zu beachten, unabhängig davon, ob sich die in den Namenslisten aufgeführten Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen in Deutschland oder in einem sonstigen Land befinden.
Mit den Verordnungen (EG) Nr. 881/2002 und (EG) Nr. 2580/2001 hat die Europäische Union restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus sowie in diversen Embargoverordnungen sog. Finanzsanktionen beschlossen. Gemäß den dort enthaltenen Bestimmungen dürfen bestimmten Personen, Gruppen, Organisationen, die in den zu den o.g. Verordnungen zugehörigen Namenslisten aufgeführt sind, weder direkt noch indirekt finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen (sog. Bereitstellungsverbot). Darüber hinaus ist das Vermögen dieser Personen, Gruppen oder Organisationen eingefroren (Einfriergebot). Der Begriff wirtschaftliche Ressourcen umfasst jegliche Vermögenswerte (auch Gelder) die für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können. Dabei ist unerheblich, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind.
(Auszug aus „Exportkontrolle und das Bafa“ – Publikation des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
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Wo wird ProTeria SanktionsListenPrüfung eingesetzt?
- Prüfung von Kunden-, Lieferanten- und Mitarbeiterstammdaten, Geschäftspartner
- Brachenunabhängig
- Länderunabhängig
Quellen und geprüfte Listen:
- Rechtl. Grundlage sind die Listen und EU-VO: 881/2002 und 2580/2001
- US-Listen: DPL, EL, SDN, UVL, OFAC