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Hintergrundinformationen

Sanktionslistenprüfung

Rechtlicher Hintergründe

Die Europäische Gemeinschaft hat auf der Grundlage von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Diese Verordnungen gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar und sind, ohne dass nationale Umsetzungsmaßnahmen erforderlich wären, von allen zu beachten, unabhängig davon, ob sich die in den Namenslisten aufgeführten Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen in Deutschland oder in einem sonstigen Land befinden.

Mit den Verordnungen (EG) Nr. 881/2002 und (EG) Nr. 2580/2001 hat die Europäische Union restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus sowie in diversen Embargoverordnungen sog. Finanzsanktionen beschlossen. Gemäß den dort enthaltenen Bestimmungen dürfen bestimmten Personen, Gruppen, Organisationen, die in den zu den o.g. Verordnungen zugehörigen Namenslisten aufgeführt sind, weder direkt noch indirekt finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen (sog. Bereitstellungsverbot). Darüber hinaus ist das Vermögen dieser Personen, Gruppen oder Organisationen eingefroren (Einfriergebot). Der Begriff wirtschaftliche Ressourcen umfasst jegliche Vermögenswerte (auch Gelder) die für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können. Dabei ist unerheblich, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind.
(Auszug aus „Exportkontrolle und das Bafa“ – Publikation des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

 

ProTeria SanktionsListenPrüfung – einfach, automatisiert, protokolliert

Mit ProTeria SanktionsListenPrüfung laden Sie Ihre Namenslisten direkt an unser Rechenzentrum zur Prüfung hoch und erhalten binnen kurzer Zeit Ihre Liste geprüft zurück. Sie können zu jeder Zeit ein Protokoll über Ihre überprüften Namen mit den Ergebnisse herunterladen. Im Programm verwalten Sie Ihre Ergebnislisten, Prüfberichte und Protokolle, sowie Ihre persönlichen Black- und White-Listen.

 

Wo wird ProTeria SanktionsListenPrüfung eingesetzt?

  • Prüfung von Kunden-, Lieferanten- und Mitarbeiterstammdaten, Geschäftspartner
  • Brachenunabhängig
  • Länderunabhängig

 

Quellen und geprüfte Listen:

  • Rechtl. Grundlage sind die Listen und EU-VO: 881/2002 und 2580/2001
  • US-Listen: DPL, EL, SDN, UVL, OFAC

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Bitte füllen Sie das Formular aus und wir kontaktieren Sie.

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