Fachwissen Zoll
Zugelassener Ausführer
Die Bewilligung Zugelassener Ausführer erleichtert und beschleunigt Ihre Zollabwicklung
Vorteile des Zugelassenen Ausführers gegenüber des Normalverfahren:
- Arbeiten Sie unabhängig von den Öffnungszeiten Ihres Zollamtes: Senden Sie Ihre Ausfuhranmeldung (AM) und erhalten Sie Ihr Ausfuhrbegleitdokument (Überlassung oder ABD) rund um die Uhr
- Sie erhalten die Überlassung (im Rahmen Ihrer Bewilligung) binnen weniger Minuten nach dem Senden der korrekten AM
- es erfolgt immer eine Gestellung außerhalb des Amtsplatzes an Ihren registrierten Verladeorten
Tipps zum Ausfüllen des Antrags:
Kapitel 7a – Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen:
Geben Sie hier den Ort an, wo Sie Ihre Rechnungsunterlagen aufbewahren und dort wo Sie ProTeria.NET AES ausführen.
Bestimmungsländer
Tragen Sie hier alle Drittländer ein, in die Sie exportieren werden oder möchten.
Warenbezeichnung mit Warennummer
Listen Sie hier alle Waren auf, die Sie planen zu exportieren. Es reichen die ersten vier Ziffern der Warenummern aus. Das erweitert Ihren Warenkreis und erspart Ihnen aufwändige Nachbewilligungen, sollten Warenummern einmal geändert werden. Verwenden Sie hierzu den Vordruck 0501/ZA