A.TR.

Im Warenverkehr mit der Türkei findet die Warenverkehrsbescheinigung (WVB) A.TR. Anwendung, die grundsätzlich zur Zollfreiheit bei der Abgabenerhebung führt.

Eine Ausstellung der WVB A.TR. ist nur für Waren des zollrechtlich freien Verkehrs möglich, d.h. entweder für Waren, die in der EU hergestellt wurden bzw. für Waren die aus einem Drittland unter Zahlung der Einfuhrabgaben eingeführt wurden.

Weitere Notwendigkeit ist die direkte Beförderung der Ware aus dem Mitgliedstaat der Gemeinschaft in die Türkei oder umgekehrt.