Ermächtigter Ausführer

Das Ausstellen z.B. einer EUR.1 ist zugleich immer mit der Fahrt zum Zollamt verbunden, denn diese muss durch die Zollstelle geprüft und bestätigt werden.

Um auch hier eine möglichst weitgehende Vereinfachung zu schaffen, gibt es die Möglichkeit der Antragstellung zum „Ermächtigten Ausführer“.

Als Ermächtigter Ausführer dürfen Sie:

  • Ursprungserklärungen auf der Rechnung ohne Wertbegrenzung abgeben
  • im Warenverkehr ausschließlich mit der Türkei bereits vorausbehandelte A.TR verwenden
  • Antragsunterlagen und die Möglichkeit zur Klärung spezieller Fragen erhalten Sie bei Ihrem Hauptzollamt.