ZWB / AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)

AEO / ZWB

Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte:

Als „ZWB“ erfüllen Sie ein wesentliches Element bei der Beurteilung Ihrer besonderen Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit im Rahmen  internationaler Geschäftsbeziehungen.
Sie sind mit der Zertifizierung (Status) „ZWB“ ein Glied in einer sicheren Lieferkette („supply chain“).

Vorteile des ZWB:

  1. Erneute Prüfungen bei der Beantragung neuer zollrechtlicher Vereinfachungen entfallen
  2. Geringere Datensatz bei der Abgabe von Vorabanmeldungen nach Art. 30 A ZK-DVO (Pflicht ab 01.07. 2009)
  3. Geringere Prüfungshäufigkeit von Waren und Dokumenten bei Ein- und Ausfuhren, bzw. vorrangige Prüfung bei entsprechender Notwendigkeit
  4. Der Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ ist für Sie ein Qualitätsmerkmal gegenüber Ihren Mitbewerbern

Antragsunterlagen:

Antrag zum „ZWB“ (Interneteingabe, aber Ausdruck erforderlich!)
Download des Vordrucks 0391
Ausfüllanleitung
Fragenkatalog zur Selbstbewertung (Bitte aufgrund des Umfanges möglichst in
elektronischer Form z.B. CD- ROM an das zuständige HZA übermitteln)
Allgemeine Informationen des Zolls

Formen des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“

  1. AEO – zollrechtliche Vereinfachungen
  2. leichterer Zugang zu anderen zollrechtlichen Vereinfachungen
  3. weniger physische Zollkontrollen und Unterlagenüberprüfungen
  4. vorrangige Abfertigung bei einer Kontrolle
  5. antragsgemäße Durchführung der Kontrollen an einem anderen Ort als der Zollstelle
  6. AEO – Sicherheit
  7. Vorherige Unterrichtung über etwaige Warenkontrollen
  8. summarische Eingangs- bzw. Ausgangsmeldungen mit reduziertem DatensatzVorherige Unterrichtung über etwaige Warenkontrollen
  9. weniger physische Zollkontrollen und Unterlagenprüfungen
  10. vorrangige Abfertigung bei Kontrollen
  11. antragsgemäße Durchführung der Kontrollen an einem anderen Ort als der Zollstelle
  12. AEO – Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit
  13. Kombination beider Varianten und dadurch Nutzung aller Vorteile

Der „ZWB“ wird hinsichtlich seiner zollrelevanten Tätigkeiten als zuverlässig anerkannt. Und das in der ganzen Europäischen Gemeinschaft und demnächst auch auf internationaler Ebene.