Zwischen der EU und einer Reihe von Drittländern bestehen diverse Abkommen, die sich auf den Warenverkehr beziehen und häufig den Ursprung einer Ware betreffen.
Hierbei ist zu unterscheiden in:
Der Warenursprung kann bedeutend sein für die Höhe der Abgabenbelastung und für die Anwendung anderer Maßnahmen, die Ware betreffend.
Das Präferenzrecht kann man als eine Art von Vorzugsbehandlung ansehen, die Auswirkung hat auf die Höhe der anzuwendenden Zollsätze. Es kann zu ermäßigten Zollsätzen oder sogar zur Zollfreiheit bei der Abfertigung führen.
Ob eine Ware präferenzberechtigt ist, richtet sich nach dem konkreten Abkommen (EU-Exportland) und den darin festgelegten Kriterien.
Mit welchen Ländern entsprechende Abkommen geschlossen wurden, erfahren Sie hier
Als Nachweis der Ursprungseigenschaft dienen offizielle Dokumente: